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BGB § 2227 Entlassung des Testamentsvollstreckers

BGB § 2227 Entlassung des Testamentsvollstreckers

[ Auszug: (1) Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist i ... ]